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Liberale Leitlinien 2025

.Beschluss des BFA Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemein-schaften der FDP bei dessen Sitzung am 04.10.2025 im Weltethos-Institut in Tübingen - einstimmig und ohne Enthaltungen 

Generative Zusammenfassung

Das Dokument formuliert liberale Leitlinien für das Verhältnis von Staat, Kirchen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland. ​

  • Die Religions- und Gewissensfreiheit wird als fundamentales Menschenrecht betrachtet, das Toleranz und Respekt für andere Überzeugungen erfordert. ​
  • Der Staat erkennt die Eigenständigkeit der Religionsgemeinschaften an und fördert eine positive Kooperation im Sinne des Gemeinwohls.
  • Es wird betont, dass der Staat keine Definitionshoheit über Glaubensinhalte beanspruchen kann und dass Kooperationen mit Gemeinschaften, die die demokratische Ordnung nicht achten, vermieden werden sollten. ​
  • Religions- und Weltanschauungsunterricht an Schulen soll nur von Lehrkräften erteilt werden, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen. ​
  • Ziel ist eine friedliche und respektvolle Zusammenarbeit aller Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft. ​
     

Hier sind die Leitlinien als PDF-Datei runterladbar

Präambel

Die grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland achtet die Religionsfreiheit der Bürger und lässt weder eine Staatsreligion noch eine staatliche Weltanschauung zu. Der säkulare Staat ist jedoch bereit, Kirchen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bewusst in seinen Tätigkeitsbereich und seine Aufgabenerfüllung mit einzubeziehen. Sein Verhältnis zu Kirchen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist deshalb nicht negativ-ausgrenzend, sondern positiv-kooperativ im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu verstehen. Auf dieser Grundlage sollen im Folgenden einige Leitlinien zum Verhältnis von Staat, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus liberaler Perspektive formuliert werden. 

Leitlinien

1 . Liberale betrachten die Glaubens- und Gewissensfreiheit als fundamentales Element der Menschen- und Bürgerrechte. Die Freiheit, einen religiösen Glauben persönlich zu leben und öffentlich zu bekennen, bildet einen wesentlichen Grundsatz des Liberalismus. Darüber hinaus sind Toleranz und Respekt vor der 1eligiösen Überzeugung des anderen mit die wichtigsten Voraussetzungen für ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben in der bürgerlichen Gesellschaft.

2. Liberale bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat, vertreten den Gedanken der Subsidiarität und bejahen die Eigenständigkeit derKirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Rahmen des Grundgesetzes. Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Rahmen des Grundgesetzes. 

3.     Liberale erkennen das Recht jeder Religion oder Weltanschauung an, sich nicht als rechtlich verfasste Gemeinschaft zu organisieren.

4.     Liberale halten am geltenden Kooperationsprinzip fest, nach dem Staat, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften je eigenständig und zugleich im Sinne des Gemeinwohls aufeinander bezogen sind.

5.     Liberale sind davon überzeugt, dass der Staat keine Definitions- und Interpretationshoheit über die Werte und die Glaubensinhalte einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beanspruchen kann.

6.     Liberale fordern, dass das Menschen- und Gesellschaftsbild sowie das Verhalten einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die freiheitlich-demokratische verfassungsmäßige Ordnung achten und einhalten. Wenn eine Gemeinschaft dagegen verstößt, ist jede staatliche Kooperation mit der betreffenden Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu vermeiden.

7.     Liberale setzen sich dafür ein, dass unter Vorbehalt von Punkt 6 mit allen rechtlich verfassten, organisierten Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Staatsverträge zu gleichen Bedingungen bei gleichen Voraussetzungen geschlossen werden, sofern die betreffenden Gemeinschaften dies wünschen und dies in der Sache sinnvoll ist.

8.     Liberale verlangen, dass Religions- oder Weltanschauungsunterricht als Lehrfach an öffentlichen Schulen nur von Lehrkräften erteilt wird, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen. Es ist Aufgabe des Staates, dies sicherzustellen, wenn die Gemeinschaften nicht selbst dafür sorgen. Es gelten für den Religions- und Weltanschauungsunterricht die gleichen pädagogischen Anforderungen wie für andere Schulfächer.

9. Liberale streben eine Gesellschaft an, in der alle Kirchen, Religions-und Weltanschauungsgemeinschaften friedlich, konstruktiv und respektvoll miteinander zusammenleben. Beschluss des BFA Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften der FDP bei dessen Sitzung am 04.10.2025 im Weltethos-Institut in Tübingen - einstimmig und ohne Enthaltungen

 

Dieter Kleinmann 

- Vorsitzender - 


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